LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.11.2018
L 5 KA 748/17
Normen:
SGB V § 87b Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 18.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 5687/14

Höhe der Vergütung für pathologische LeistungenHonorartöpfe als Steuerungsinstrument der vertragsärztlichen VergütungBegrenzung der Auswirkungen der Leistungsdynamik auf einzelne Arztgruppen und bestimmte Leistungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen L 5 KA 748/17

DRsp Nr. 2018/18034

Höhe der Vergütung für pathologische Leistungen Honorartöpfe als Steuerungsinstrument der vertragsärztlichen Vergütung Begrenzung der Auswirkungen der Leistungsdynamik auf einzelne Arztgruppen und bestimmte Leistungen

Parallelentscheidung zu LSG Baden-Württemberg L 5 KA 747/17 v. 14.11.2018

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.10.2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 10.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 87b Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Vergütung pathologischer Leistungen, die der Kläger in den Quartalen 3/2012 - 4/2012 erbracht hat.

Der Kläger nimmt als Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Vertragsarztsitz in F. an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er betreibt ein dermatohistologisches Labor und ist abrechnungstechnisch den Pathologen zugeordnet.