I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 16.09.2022 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.
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