Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.02.2014 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger2.161,20 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von monatlich 54,03 €, beginnend ab dem 02.10.2009, zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 486,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von monatlich 54,03 €, beginnend ab dem 02.02.2013, zu zahlen.
3. 4. 5. 6. II. III.
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