I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs verlangt, auf der Grundlage von § 242 BGB Anspruch auf Auskunft über die ihm von der Agentur für Arbeit und/oder vom Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.11.2020