Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs verlangt, auf der Grundlage von § 242BGB Anspruch auf Auskunft über die ihm von der Agentur für Arbeit und/oder vom Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge.
Letzte redaktionelle Änderung: 17.11.2020
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