Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Das BAG stellte fest, dass die Klage jedenfalls mit der vom
Das BAG bestätigte zunächst die Annahme des
Zum Befristungsgrund hielt das BAG fest, dass ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf für eine auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG gestützte Befristung durch
einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers, |
die Übernahme eines Projekts, |
die Übernahme einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht, oder |
die künftige Verringerung des Arbeitskräftebedarfs |
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