IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das BAG hat in dieser Entscheidung im Wesentlichen die auch schon bisher geltenden Grundsätze zur Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung angewendet und bestätigt. Für die Praxis wichtig ist der erweiterte Betrachtungswinkel für den vorübergehenden Arbeitsbedarf: Wenn im Unternehmen laufend Projekte vergleichbarer Art durchgeführt werden, muss intensiver geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine abgrenzbare Zusatzaufgabe und nicht um Dauerbedarf handelt, der keine Befristung des Arbeitsbedarfs rechtfertigt. Eine wirksame Projektbefristung wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Projekte unterschiedliche, nicht vorhersehbare Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter stellen.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.01.2020