Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Das BAG führt zunächst aus, dass es sich bei dem Urlaubsabgeltungsanspruch um einen reinen Geldanspruch handelt, der generell einer vertraglichen Ausschlussfrist unterfallen könne. Dem Verfall dieses Anspruchs stünden insbesondere die §§ 1, 3 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1 BurlG, die einen unabdingbaren Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gewährleisten sollen, nicht entgegen. Auch die Auslegung von Art.
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