Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann generell von einer arbeitsvertraglichen Verfallsklausel erfasst werden. Die Verfallsklausel ist allerdings unwirksam, wenn von ihr auch Ansprüche aus vorsätzlichen Vertragspflichtverletzungen erfasst werden. Dies führt zu einer Gesamtunwirksamkeit der Verfallsklausel.
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