LAG München - Urteil vom 23.06.2004
5 Sa 1178/03
Normen:
BGB § 611 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 25.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1172/02

Individuelle Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - stillschweigende Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit - unwirksame kollektive und individuelle Anrechnung bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht

LAG München, Urteil vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 1178/03

DRsp Nr. 2005/8158

Individuelle Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - stillschweigende Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit - unwirksame kollektive und individuelle Anrechnung bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht

»1. Die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage ist individualrechtlich nur dann nicht möglich, wenn die übertarifliche Zulage arbeitsvertraglich als - anrechnungsfester - selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn vereinbart worden ist.2. Die Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit einer übertariflichen Zulage kommt nur bei besonderen Zweckbestimmungen oder Voraussetzungen der Zulage in Betracht.3. Die stillschweigende Vereinbarung der Anrechnungsfestigkeit einer übertariflichen Zulage kann sich daher weder allein daraus ergeben, dass die Zulage auf Grund einer regelmäßigen Beurteilung als "freiwillige leistungsbezogene Zulage" gewährt wird, noch daraus, dass die Zulage viele Jahre lang vorbehaltlos auf den jeweiligen Tariflohn aufgestockt worden ist.