LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.12.2008
2 Sa 429/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 34/08

Inhalt des Arbeitsvertrages bei zugewiesener Tätigkeit für Konzernunternehmen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 429/08

DRsp Nr. 2009/6983

Inhalt des Arbeitsvertrages bei zugewiesener Tätigkeit für Konzernunternehmen

1. Hat der Arbeitnehmer auf Anweisung des Geschäftsführers seiner Arbeitgeberin einen geänderten Aufgabenbereich in einem anderen Konzernunternehmen übernommen und ist er auch in den dortigen Betriebsablauf eingebunden worden, ohne dass jedoch Anhaltspunkte für eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über einen Arbeitgeberwechsel oder ein Ruhen der Hauptleistungspflicht vorliegen, hat der Arbeitnehmer mit der geänderten Beschäftigung seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag erfüllt und einen Vergütungsanspruch gegen seine Arbeitgeberin. 2. Bei bestehender Personenidentität der Geschäftsführer beider Unternehmen können Weisungen, so weit sie nicht ausdrücklich erkennbar ausschließlich im Namen einer bestimmten juristischen Person erteilt werden, schlicht und einfach als Weisungen aus dem mit der Arbeitgeberin weiter bestehenden Arbeitsvertrag ausgelegt werden.

Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 25.06.2008 - 4 Ca 34/08 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.400,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.01.2008 und 1.206,45 € brutto nebst 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.02.2008 zu zahlen.