Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 25.06.2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.400,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.01.2008 und 1.206,45 € brutto nebst 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab 01.02.2008 zu zahlen.
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