BAG - Beschluß vom 17.09.1991
1 ABR 23/91
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1, 4, § 76 Abs. 5 ; Schutzabkommen Bordpersonal (Zweites Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen vom 29.10.1980) § 14; TV PV (Tarifvertrag Personalvertretung für das Bordpersonal der Condor Flugdienst GmbH vom 19.12.1972 in der Fassung vom 29.10.1980) § 95, § 97, § 84, § 46;
Fundstellen:
AP Nr. 59 zu § 112 BetrVG 1972
BAGE 68, 276
BB 1991, 2535
BB 1992, 1133
DB 1992, 229
EWiR § 112 BetrVG 1/92, 229
EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 58
NZA 1992, 227
SAE 1992, 202
ZIP 1992, 260
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 32/89
LAG Frankfurt/Main, vom 25.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 TaBV 107/90

Inhalt eines Sozialplanes

BAG, Beschluß vom 17.09.1991 - Aktenzeichen 1 ABR 23/91

DRsp Nr. 1996/6102

Inhalt eines Sozialplanes

»Die Betriebspartner können anläßlich einer Betriebsänderung im Interessenausgleich Maßnahmen - Kündigungsverbote, Versetzungs- und Umschulungspflichten und ähnliches - vereinbaren, durch die wirtschaftliche Nachteile für die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer nach Möglichkeit verhindert werden. Solche Maßnahmen können jedoch nicht Inhalt eines Spruchs der Einigungsstelle über den Sozialplan nach § 112 Abs. 4 BetrVG sein. Ein Spruch der Einigungsstelle, der solche Maßnahmen zum Inhalt hat, ist unwirksam. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Spruch einer Einigungsstelle die Einigung der Betriebspartner ersetzt, zählen Stimmenthaltungen von Mitgliedern der Einigungsstelle nicht als Nein-Stimmen. Der Spruch der Einigungsstelle ist auch im ersten Abstimmungsgang mit Stimmenmehrheit beschlossen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer ist als die der Nein-Stimmen.«

Normenkette:

BetrVG § 112 Abs. 1, 4, § 76 Abs. 5 ; Schutzabkommen Bordpersonal (Zweites Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen vom 29.10.1980) § 14; TV PV (Tarifvertrag Personalvertretung für das Bordpersonal der Condor Flugdienst GmbH vom 19.12.1972 in der Fassung vom 29.10.1980) § 95, § 97, § 84, § 46;

Gründe: