1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2010 - 14/17 Sa 1177/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um eine tarifliche Zusatzzahlung.
Die Klägerin, Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ist seit dem 21. Oktober 1990 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen, namentlich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der N AG, beschäftigt.
Im Arbeitsvertrag vom 10. Juli 2002 heißt es ua.:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|