LAG München - Urteil vom 15.11.2007
3 Sa 1245/06
Normen:
TV-K § 12 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 09.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 837/06

Instandsetzungskosten für die Überholung einer Querflöte; Zahlungsklage eines Orchesterflötisten aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen

LAG München, Urteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1245/06

DRsp Nr. 2012/5811

Instandsetzungskosten für die Überholung einer Querflöte; Zahlungsklage eines Orchesterflötisten aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen

1. Unter "Instandsetzen" im Sinne von § 12 Abs.2 Satz 3 TVK ist die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes zu verstehen. Das setzt voraus, dass zuvor ein nicht ordnungsgemäßer Zustand bestanden hat. Davon ist die Instandhaltung zu unterscheiden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes dient. 2. Eine Instandsetzung eines Instruments im Sinne von § 12 Abs.2 Satz 3 TVK liegt auch dann vor, wenn erfahrungsgemäß nach einem bestimmten Zeitraum - z. B. bei einer Querflöte nach jeweils zwei Jahren - der Zustand eines von einem Musiker in einem Kulturorchester professionell gespielten Instruments nicht mehr dem Maßstab eines perfekten Funktionierens entspricht, dass also Abweichungen von einer beanstandungsfreien professionellen Bespielbarkeit vorliegen, auch wenn sich diese noch nicht sicht- oder hörbar manifestiert haben.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 09.10.2006 - 4 Ca 837/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

TV-K § 12 Abs. 2 S. 3;

Tatbestand: