Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. August 2013 -
Der Richter am Arbeitsgericht Dr. A wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Thema "Verhandlung und Entscheidung über einen Sozialplan aus Anlass der Stilllegung des Betriebes B zum 31. Dezember 2013" bestellt.
Die Zahl der Beisitzer beträgt zwei pro Seite.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.
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