ArbG Stendal, vom 25.03.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 39/93
Interlokales Tarifvertragsrecht
BAG, Urteil vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 4 AZR 316/93
DRsp Nr. 1994/1556
Interlokales Tarifvertragsrecht
»1. § 5 Zif f. 6 BRTV-Bau i. d. F. vom 19. Mai 1992 ist eine tarivertragliche Kollisionsnorm. Sie bestimmt zwischen beiderseits Tarifgebundenen den Lohnanspruch eines Bauarbeiters, der auf eine Baustelle außerhalb des Tarifgebietes entsandt worden ist, in dem der Beschäftigungsbetrieb seinen Sitz hat.2. § 5 Zif f. 6 BRTV-Bau gilt bei beiderseitiger Tarifbindung auch zu Gunsten von Arbeitnehmern, die von einem Betrieb in den neuen Bundesländern aus auf einer Baustelle in den alten Bundesländern tätig werden.3. In einem solchen Fall hat der in den alten Bundesländern tätige Arbeitnehmer Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn, den die Bezirkslohntabelle vorsieht, in dessen Geltungsbereich die Baustelle liegt.
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