Die Klage ist zulässig.
Die Revision wird zugelassen.
Der am 2. November 1944 geborene Kläger verlangt betriebliche Altersversorgung von der Beklagten.
Die Beklagte ist die Konzernobergesellschaft der A-Gruppe und hat ihren Sitz in Princeton, USA. Über eine Reihe von ausländischen Gesellschaften betreibt sie weltweit Sprachschulen unter dem Markenzeichen "A". Der am 02. November 1944 geborene Kläger trat Anfang 1984 in die Dienste der A Sprachschulen GmbH, deren Anteile die Beklagte hielt. Nach dem Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und der A Sprachschulen GmbH sollte der Kläger "Managing Director" dieser sowie 4 weiterer Tochtergesellschaften der Beklagten im deutschen Sprachraum sein, unter anderem der A Übersetzungsdienst GmbH .
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