ArbG Frankfurt/Main, vom 05.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3168/98
Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen; Entgeltfortzahlung; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.1999 - Aktenzeichen 4 Sa 463/99
DRsp Nr. 2002/16903
Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen; Entgeltfortzahlung; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
»1. Auf das Arbeitsverhältnis einer Flugbegleiterin deutscher Nationalität, mit Wohnsitz in Deutschland, die bei einer US-amerikanischen Fluggesellschaft mit Sitz in Chicago (USA/Illinois) beschäftigt ist, nunmehr an deren Base in Frankfurt/M. stationiert ist und von dort aus für Interkontinentalflüge in die USA eingesetzt wird, nachdem sie vorher für einige Jahre in London stationiert war und von dort aus eingesetzt wurde, findet in Anknüpfung gem. Art 30 Abs. 2 Nr. 2EGBGB an den Ort der Einstellungsniederlassung (Zentrale der Fluggesellschaft in Chicago) US-amerikanisches Recht, jedenfalls kein deutsches Recht, Anwendung.2. Bei § 14 Abs. 1MuSchG und § 3 Abs. 1EFZG handelt es sich nicht um international zwingende (Eingriffs-) Normen i.S. von Art. 34EGBGB, die unabhängig vom sonst anzuwendenden Recht von deutschen Gerichten zum Tragen gebracht werden müßten. Dagegen sind die §§ 15, 18BErzGG als Eingriffsnormen nach Art. 34EGBGB zu sehen.«