I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin dem Betriebsrat einen Internetanschluss mit eigener E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen hat.
Die Arbeitgeberin beschäftigt ca. 270 Arbeitnehmer. Am 17.08.2000 fasste der Betriebsrat den Beschluss, dass der im Betriebsratsbüro bereits bestehende PC mit einem Internetanschluss und einer eigenen E-Mail-Adresse auszustatten sei. Die Arbeitgeberin ist hierzu nicht bereit.
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