Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 09. November 2020 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Parteien ist noch nach Erledigterklärung im Übrigen der Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Streit.
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