IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das BAG setzt mit dieser Entscheidung seine geänderte Rechtsprechung fort, die - angelehnt an die Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitmitarbeitern - die Kürzung des Urlaubsanspruchs für Zeiten erlaubt, in denen die Vertragsparteien das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben. Bis zu dieser Rechtsprechungsänderung war die Vereinbarung von unbezahltem Sonderurlaub oder "Sabbaticals" mit dem Risiko eines unangemessenen Anwachsens von Urlaubsansprüchen für diese Zeiten verbunden. Eine Kürzung der Urlaubsansprüche für solche Ruhenszeiträume hatte das BAG in seiner Entscheidung vom 06.05.20141) noch ausdrücklich abgelehnt.

1)

BAG, Urt. v. 06.05.2014 - 9 AZR 678/12, NZA 2014, 959.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.01.2020