Die Kläger begehren vom Beklagten die Erstattung der von ihnen verauslagten Kosten einer beim Lehrinstitut für Orthographie und Schreibtechnik - LOS - durchgeführten Legastheniker-Therapie für ihren 1989 geborenen Sohn T., dem Kläger zu 3 des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
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