I. Die Arbeitgeberin (AG) ist ein Unternehmen der Telekommunikation mit rund 213.000 Arbeitnehmern und einem Betrieb (Niederlassung) u.a. in Aachen mit rund 750 Arbeitnehmern. Sie hat dort u.a. den am 07.03.1975 geborenen Frank Bley zum Kommunikationselektroniker ausgebildet. Dieser ist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt worden, hat unter dem 04.01.1995 die Arbeitgeberin um ausbildungsgerechte Weiterbeschäftigung nach Beendigung seiner Ausbildung nach § 78 a BetrVG gebeten, die Ausbildung am 31.01.1995 erfolgreich beendet und wird seitdem in der Fernsprechauskunft in Aachen (120 Arbeitnehmer) als Auskunfterteiler beschäftigt. Die Arbeitgeberin hat am 09.02.1995 bei Arbeitsgericht gemäß § 78 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 BetrVG beantragt,
das nach § 78 a Abs. 2 BetrVG mit dem Beteiligten Frank Bley begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen.
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