VG Frankfurt/Main, vom 28.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 G 1917/06
Jugendwohlfahrt- und Jugendförderungsrecht: Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Elternteils gegen Kostenbeitragsbescheid im Jugendhilferecht - aufschiebende, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Widerspruch, Wirkung
VGH Hessen, Beschluss vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 10 TG 1915/06
DRsp Nr. 2008/2453
Jugendwohlfahrt- und Jugendförderungsrecht: Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Elternteils gegen Kostenbeitragsbescheid im Jugendhilferecht - aufschiebende, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Widerspruch, Wirkung
»Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 1. Oktober 2005 kommt Widersprüchen von Eltern gegen Beitragsbescheide nach §§ 91 ff. SGB VIII aufschiebende Wirkung zu. Die Kostenbeiträge nach den genannten Bestimmungen sind keine Abgaben oder Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1VwGO.«