LAG Köln - Urteil vom 18.01.2006
3 Sa 1182/05
Normen:
BGB § 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 13.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4341/04

Kausalität anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug - keine Anrechnung bei Zeitungszustellung und Teilzeittätigkeit an Universität an Nachmittagen

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1182/05

DRsp Nr. 2006/19983

Kausalität anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug - keine Anrechnung bei Zeitungszustellung und Teilzeittätigkeit an Universität an Nachmittagen

»Anrechnungspflichtig nach § 615 S. 2 BGB ist nur derjenige Verdienst, für dessen Erzielung das Freiwerden der Arbeitskraft kausal war (hier: Student als Zeitungszusteller mit Teilzeittätigkeit an Universität an Nachmittagen).«

Normenkette:

BGB § 615 ;

Tatbestand:

Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sind nur noch die Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum von Januar bis einschließlich Dezember 2002. Die Parteien streiten insoweit zum einen darüber, ob dem Kläger ein Brutto- oder Nettolohnanspruch zusteht sowie zum anderen über die Anrechenbarkeit anderweitigen Zwischenverdienstes. Von einer erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 12.07.2005 abgewiesen. Wegen der Begründung wird auf Bl. 65 ff. d. A. Bezug genommen.