LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.01.2022
6 Sa 267/21
Normen:
AGG § 3 Abs. 2; AGG § 11;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 6
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 07.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 862/21

Kausalzusammenhang zwischen Benachteiligungsgrund und Benachteiligung bei mittelbarer Diskriminierung nach § 3 Abs. 2 AGGErleichterte Darlegungs- und Beweislast nach § 22 AGG

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 267/21

DRsp Nr. 2022/7065

Kausalzusammenhang zwischen Benachteiligungsgrund und Benachteiligung bei mittelbarer Diskriminierung nach § 3 Abs. 2 AGG Erleichterte Darlegungs- und Beweislast nach § 22 AGG

1. Geht es im Rechtsstreit um eine mittelbare Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang zwischen einem in § 1 AGG genannten Grund und der Benachteiligung dann gegeben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbsatz 1 AGG erfüllt sind, ohne dass es eine direkte Anknüpfung an einen Grund i.S.d. § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf. 2. § 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor. Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - 12 Ca 862/21 - vom 07. Juli 2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 3 Abs. 2; AGG § 11;

Tatbestand