LAG Köln - Urteil vom 13.02.2012
2 Sa 767/11
Normen:
AGG § 15 Abs. 6; TzBfG § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 10.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 161/11

Kein Anspruch auf Abschluss eines Zwangsvertrags nach vorangegangener sachlich begründeter Befristung des Arbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 13.02.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 767/11

DRsp Nr. 2012/9024

Kein Anspruch auf Abschluss eines „Zwangsvertrags“ nach vorangegangener sachlich begründeter Befristung des Arbeitsverhältnisses

Kommt im Anschluss an einen befristeten Vertrag kein weiteres Vertragsverhältnis zustande und soll dies auf diskriminierenden Motiven beruhen, kann dies nur eine Entschädigung in Geld auslösen (Anschluss an BAG - 7 AZR 150/10 - und - 8 AZR 160/11 -).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.05.2011 - 6 Ca 161/11 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 6; TzBfG § 14;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zum 31.12.2010.