[...] wird der Antrag des Antragstellers vom 2. Februar 2021 auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller begehrt vorliegend nach Verkündung des zweitinstanzlichen Urteils die Beiordnung eines Notanwalts, um durch diesen Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG erheben, einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO stellen und einen Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung nach § 164 Abs. 1 ZPO anbringen zu lassen.
II.
Der Antrag des Antragstellers auf Anwaltsbeiordnung nach § 78b ZPO ist zurückzuweisen.
1.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|