LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.05.2008
5 Sa 396/07
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 1004 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 16.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 438 c/07

Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem Arbeitsverhältnis

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 396/07

DRsp Nr. 2008/18601

Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem Arbeitsverhältnis

»Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer sozialwidrigen Kündigung erst auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß §§ 9, 10 KSchG aufgelöst worden ist.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 1004 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Entfernung von zwei Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers.