LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.08.2017
L 5 R 35/16
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 26.02.2016

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei fehlender Einschränkung des quantitativen Leistungsvermögens u.a. bei degenerativen Veränderungen der schulternahen Weichteile und ÜbergewichtAusübung einer regelmäßigen vollschichtigen Tätigkeit von mindestens sechs Stunden täglich

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.08.2017 - Aktenzeichen L 5 R 35/16

DRsp Nr. 2020/14603

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei fehlender Einschränkung des quantitativen Leistungsvermögens u.a. bei degenerativen Veränderungen der schulternahen Weichteile und Übergewicht Ausübung einer regelmäßigen vollschichtigen Tätigkeit von mindestens sechs Stunden täglich

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat.