Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. Juni 2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Praktikumsvergütung.
Die Klägerin beabsichtigte, sich an der privaten Universität W.-H. um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin zu bewerben. Nach den Zugangsregelungen dieser Universität war der Bewerbung der Nachweis eines sechsmonatigen Krankenpflegepraktikums, welches vor Studienbeginn absolviert sein muss, beizufügen (Bl. 9 f. d.A).
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