BSG - Beschluss vom 08.07.2020
B 5 R 8/20 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 103; SGG § 124 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 4 S. 1-2; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 02.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 218/18
SG Magdeburg, vom 18.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 875/16

Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender hinreichender Erfolgsaussicht in einem Rechtsstreit über die Begründung einer NichtzulassungsbeschwerdeAnforderungen an die Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter durch eine Entscheidung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG

BSG, Beschluss vom 08.07.2020 - Aktenzeichen B 5 R 8/20 BH

DRsp Nr. 2020/12647

Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender hinreichender Erfolgsaussicht in einem Rechtsstreit über die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde Anforderungen an die Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter durch eine Entscheidung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 2. März 2020 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin K. M., W., A. beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 103; SGG § 124 Abs. 2; SGG § 153 Abs. 4 S. 1-2; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Mit Beschluss vom 2.3.2020 hat das LSG Sachsen-Anhalt einen Anspruch der Klägerin auf Weitergewährung einer Rente wegen voller, hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung verneint und ihre Berufung gegen das Urteil des SG Magdeburg vom 18.6.2018 zurückgewiesen. Für die Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 1.4.2020 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten beantragt und eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übermittelt (eingegangen am 8.4.2020).