LSG Bayern - Urteil vom 13.06.2017
L 19 R 84/17
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; StVollzG § 41 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 28.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 694/16

Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Nichterfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen VoraussetzungenVerfassungsmäßigkeit der Nichtzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit einer Inhaftierung

LSG Bayern, Urteil vom 13.06.2017 - Aktenzeichen L 19 R 84/17

DRsp Nr. 2017/10577

Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Nichterfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Verfassungsmäßigkeit der Nichtzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit einer Inhaftierung

Die Nichtzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit einer Inhaftierung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.12.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2; StVollzG § 41 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat.