LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.01.2006
14 Sa 109/05
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TzBfG § 4 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 01.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 27/05

Kein Anspruch auf Sonderzahlung bei wirksamer Beschränkung auf fortbestehende Beschäftigung auch im befristeten Arbeitsverhältnis

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 109/05

DRsp Nr. 2007/9520

Kein Anspruch auf Sonderzahlung bei wirksamer Beschränkung auf fortbestehende Beschäftigung auch im befristeten Arbeitsverhältnis

1. Bei der Gewährung einer Gratifikation zu Weihnachten kann die Arbeitgeberin danach differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag überhaupt noch oder noch ungekündigt besteht. 2. Das Schlechterstellungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG ändert nichts daran, dass die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer (nach allgemeinen Grundsätzen) mit Rücksicht auf sein Ausscheiden vom Leistungsbezug ausnehmen darf, wenn der befristet Beschäftigte damit nicht schlechter behandelt wird als wenn das Arbeitsverhältnis zum Zwecke der arbeitgeberseitigen Beendigung einer Kündigung bedurft hätte.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TzBfG § 4 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger beansprucht von der Beklagten eine Sonderzahlung i. H. eines Bruttomonatsverdienstes, d. h. in Höhe von Euro 3.025,00 brutto.