LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.03.2007 3 Sa 51/06
Normen:
BAT § 62 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 06.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 255/06
Kein Anspruch auf Übergangsgeld bei Wegfall tariflicher Grundlage zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus Arbeitsverhältnis
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 51/06
DRsp Nr. 2007/14271
Kein Anspruch auf Übergangsgeld bei Wegfall tariflicher Grundlage zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus Arbeitsverhältnis
1. Wann und aufgrund welcher Umstände der Rechtsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnis gesetzt wurde, ist für die Regelungen der §§ 62 ff. BAT nur insoweit von Belang, als bestimmte Umstände den Anspruch ausschließen oder aber trotz eines Ausschlusstatbestandes gleichwohl erhalten. 2. Liegt kein Ausschlusstatbestand vor, hängt das Entstehen des Anspruchs ausschließlich von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab; damit sind die rechtlichen Bestimmungen maßgebend, die zu diesem Zeitpunkt bestehen.
Normenkette:
BAT § 62 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Übergangsgeld nach §§ 62 ff. BAT.
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