Die Berufung der Kläger zu 1 bis 3 gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 8. April 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Verzinsung von Leistungen nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|