LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 03.05.2018
L 8 AY 40/16
Normen:
AsylbLG § 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2018, 916
NZS 2021, 37
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 42 AY 5/16

Kein Anspruch auf Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLGVerfassungskonformität des Ausschlusses der Verzinsung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.05.2018 - Aktenzeichen L 8 AY 40/16

DRsp Nr. 2018/8195

Kein Anspruch auf Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG Verfassungskonformität des Ausschlusses der Verzinsung

1. Eine Verzinsung von Leistungen für die Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG ist nicht vorgesehen; dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.2. Insbesondere das für die Bemessung des Existenzminimums zu berücksichtigende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist durch den Ausschluss einer Verzinsung nicht verletzt.

Die Berufung der Kläger zu 1 bis 3 gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 8. April 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AsylbLG § 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG im Streit. Das Berufungsverfahren betrifft noch einen Anspruch der Kläger zu 1 bis 3.