LSG Bayern - Urteil vom 29.03.2017
L 1 LW 2/14
Normen:
ALG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ALG § 32 Abs. 1 S. 1; ALG § 32 Abs. 3 S. 4; AO (1977) § 31a Abs. 1; SGB X § 21 Abs. 4; SGB X § 32 Abs. 1; SGB X § 32 Abs. 2 Nr. 3; SGB IV § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 LW 9/13

Kein Anspruch auf vorläufige Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der LandwirteGeltung des Grundsatzes der vorausschauenden Beurteilung sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte

LSG Bayern, Urteil vom 29.03.2017 - Aktenzeichen L 1 LW 2/14

DRsp Nr. 2017/8906

Kein Anspruch auf vorläufige Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte Geltung des Grundsatzes der vorausschauenden Beurteilung sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Alterskasse, hat über die Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ALG stets eine endgültige vorausschauende Entscheidung zu treffen. Für die Vorgehensweise, zunächst eine vorläufige Befreiung auszusprechen und dann nach Einreichung der Einkommensteuerbescheide für den maßgeblichen Zeitraum im Nachhinein endgültig über die Befreiung zu entscheiden, gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch steht diese Vorgehensweise mit dem Sinn und Zweck der Regelungen im ALG zur Versicherungspflicht und der Befreiung hiervon in Einklang.

Der Grundsatz der vorausschauenden Beurteilung gilt sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2013 aufgehoben.

II. III. IV.