Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu 16 Prozent, im Übrigen der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung für die Dauer eines pflegeversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahrens vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landessozialgericht (
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