Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Feststellung, dass nach wie vor zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, und - im Wege der Stufenklage - die Erteilung von Gehaltsabrechnungen auf der Grundlage eines ihrer Auffassung nach einschlägigen Tarifgehalts und die Auszahlung der Nettovergütung und Abführung der Sozialbeiträge und Lohnsteuer.
Die bundesweit tätige Beklagte erbringt Postdienstleistungen. Sie firmierte unter "P. GmbH" und änderte die Firma im Jahre 2006 auf die jetzige Bezeichnung.
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