LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.11.2006
6 Sa 339/05 d
Normen:
ArbSchG § 5 Abs. 1 ; BGB § 618 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 24.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 655 (6)/05

Kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Durchführung einer arbeitschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 339/05 d

DRsp Nr. 2007/1169

Kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Durchführung einer arbeitschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung

»Ein Arbeitnehmer hat keinen einzelvertraglichen Anspruch aus § 618 BGB i.V.m. § 5 I ArbSchG auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.«

Normenkette:

ArbSchG § 5 Abs. 1 ; BGB § 618 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG hat. Weiterhin streiten die Parteien erstmalig in der Berufung darum, ob dem Kläger bis zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Erholungspausen von 10 Minuten pro Stunde zu gewähren sind bzw. hilfsweise die Beklagte ihn so mit betriebsüblichen Gießereigehilfentätigkeiten zu beschäftigen hat, dass der Zeitanteil der Sandkehrarbeiten maximal 20 % beträgt.