LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.04.2008
3 Sa 2334/07
Normen:
BAT § 37 § 71 ;
Fundstellen:
NJ 2008, 478
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 5216/07

Kein Besitzstandsschutz nach BAT-Übergangsregelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei zwischenzeitlichem Wechsel in Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.04.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 2334/07

DRsp Nr. 2008/14256

Kein Besitzstandsschutz nach BAT-Übergangsregelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei zwischenzeitlichem Wechsel in Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags

»Erfüllt der Angestellte zwar zu den Stichtagen des Eingangssatzes des § 71 BAT dessen Voraussetzungen, wechselt er aber auf der Grundlage eines neuen Arbeitsvertrages in den Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrages - hier des BMT-G-O -, weil er als Arbeiter weiterbeschäftigt wird, so entfällt nach dem Sinn und Zweck der Übergangsregelung des § 71 BAT der Besitzstandsschutz. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen seit dem Wechsel allein nach Maßgabe des anderen Tarifvertrages, ohne dass der Schutz des § 71 BAT bei einem erneuten Wechsel zum Angestellten in der Folgezeit wieder aufleben kann.«

Normenkette:

BAT § 37 § 71 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Umfang der tariflichen Pflicht des beklagten Landes zur Fortzahlung der Bezüge des Klägers im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Der Kläger trat am 1. Dezember 1992 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom selben Tage in die Dienste des beklagten Landes. Er wurde zunächst als Krankenträger im Bereich des Bezirksamts Sp. von Berlin beschäftigt; und zwar als Angestellter unter einzelvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des BAT.