Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2021 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer Karenzentschädigung, konkret die Einbeziehung seitens einer Obergesellschaft gewährter Restricted Stock Units (im Folgenden nur noch RSUs).
Die Beklagte ist ein Unternehmen der D-Gruppe.
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