Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen. Der Kläger war bei der Firma R GmbH & Co. KG, die sich zwischenzeitlich im Insolvenzverfahren befindet (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin), seit dem 01.03.1990 im Vertrieb als Verkaufsingenieur im Außendienst zu einem Bruttomonatsverdienst von 5.260,00 EUR beschäftigt. Der Beklagte war zunächst der vorläufige, später der endgültig bestellte Insolvenzverwalter. Am 21.05.2004 stellten die G und in der Folge weitere Gläubiger einen Insolvenzantrag gegen die Insolvenzschuldnerin. Am 06.07.2004 wurde der Beklagte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 09.07.2004 wurde u. a. vom Geschäftsführer der Beklagten die Auffanggesellschaft, die Firma Z GmbH Messmaschinen gegründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|