Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch über die Frage, ob die Beklagte von der Klägerin die Herausgabe von Mandantenakten zur Einsichtnahme fordern kann und zwar einerseits im Rahmen der Widerklage und andererseits im Rahmen des von der Beklagten geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|