I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Kosten einer Schulungsveranstaltung zum Thema "Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen" zu tragen und den teilnehmenden Vorsitzenden des Antragstellers für die Schulungszeit freizustellen. Die Antragsgegnerin betreibt in B. K. einen Klinikbetrieb mit einem Rheumakrankenhaus und zwei Rehabilitationskliniken; sie beschäftigt etwa 240 Mitarbeiter. Der Antragsteller ist der dortige Betriebsrat; deren Vorsitzender ist Herr Dr. W., der mit 50% seiner Beschäftigungszeit für die Betriebsratsarbeit freigestellt ist.
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