Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (Schülerunfall) streitig.
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