I.
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsansprüche des Beteiligten zu 1. betreffend eine von der Beteiligten zu 2. bereits in Angriff genommene Änderung der Organisationsstruktur, nämlich die Trennung von Vorbereitung und Zustellung von Postsendungen (TVZ) in ihrem Zustellstützpunkt D.
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