Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung.
Der am 12.13.14xx geborene Kläger ist seit dem 02.10.1989 im Betrieb der Beklagten, einem Unternehmen der Metallindustrie, als Arbeiter zu einem Stundenlohn von zuletzt 19,29 EUR beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten, in dem ca. 440 Mitarbeiter beschäftigt sind, werden Rolltreppen und Rollsteige hergestellt und vertrieben.
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