LAG Köln - Urteil vom 23.11.2007
4 Sa 1154/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 992/07

Kein Verzicht auf künftige Sonderzahlung durch zweimalige widerspruchslose Hinnahme der Nichtzahlung

LAG Köln, Urteil vom 23.11.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 1154/07

DRsp Nr. 2008/9615

Kein Verzicht auf künftige Sonderzahlung durch zweimalige widerspruchslose Hinnahme der Nichtzahlung

1. Auch eine widerspruchslose Hinnahme der Nichtzahlung eines dreizehnten Monatseinkommens für weitere zwei Jahre kann nicht als Verzicht für die Zukunft ausgelegt werden.2. Typischerweise verzichtet ein Arbeitnehmer dann auf ein Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung, wenn ihm klargemacht wird, dass die Arbeitgeberin finanziell nicht in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen, und dass sonst möglicherweise das Unternehmen in seinem Bestand gefährdet ist; gerade in diesem typischen Fall kann die Hinnahme der Nichtzahlung nicht als ein Verzicht für die Zukunft gewertet werden, da der Arbeitnehmer gerade wegen der aktuellen Lage des Unternehmens bereit ist, seine Ansprüche nicht durchzusetzen.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit es zweitinstanzlich noch relevant ist - um Vergütungsdifferenzen für die Monate Oktober 2006 sowie um das 13. Monatseinkommen für das Jahr 2006.

Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den - mit Beschluss vom 10.10.2007 (Bl. 57) berichtigten - Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.