ArbG Mainz, vom 23.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3108/05
Kein weitergehender Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Überschneidung von Krankheiten während sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit - Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles - keine Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei nachträglicher Änderung der Folgebescheinigung in Erstbescheinigung - kein Anspruch auf freiwillige Sonderzahlung aufgrund Gleichbehandlung bei fehlender Bindung infolge doppelter Schriftformklausel
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 585/06
DRsp Nr. 2007/11729
Kein weitergehender Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Überschneidung von Krankheiten während sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit - Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles - keine Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei nachträglicher Änderung der Folgebescheinigung in Erstbescheinigung - kein Anspruch auf freiwillige Sonderzahlung aufgrund Gleichbehandlung bei fehlender Bindung infolge doppelter Schriftformklausel
1. Nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls ist die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers auch dann auf den 6-Wochen-Zeitraum beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine andere Erkrankung hinzutritt, sich also Erkrankungen überschneiden.2. Im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung ist grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war; allein aufgrund der Tatsache einer nachträglichen Abänderung von Folgebescheinigungen in Erstbescheinigungen bei im Übrigen unveränderter Diagnose wird der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht erschüttert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.